1. DEFINITIONEN
„Aktiver Verkauf“ ist die gezielte Ansprache von Kunden durch Besuche, Briefe, E-Mails, Anrufe
oder sonstigen Mitteln der direkten Kommunikation oder durch gezielte Werbung oder
Verkaufsförderung, offline oder online, beispielsweise durch Printmedien oder digitale Medien,
einschließlich Online-Medien, Preisvergleichsdiensten oder Suchmaschinenwerbung, die auf
Kunden in bestimmten Gebieten oder aus bestimmten Kundengruppen ausgerichtet sind, durch den
Betrieb einer Website mit einer Top-Level-Domain, die einem anderen Gebiet als dem des
Einzelhändlers entspricht, oder durch das Angebot von Sprachoptionen auf einer Website, sofern
diese Sprachen in dem Gebiet des Einzelhändlers nicht gebräuchlich sind;
Verbundenes Unternehmen bezeichnet jedes Unternehmen, das von einer der Parteien kontrolliert
wird, diese kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit einer der Parteien steht, unabhängig
davon, ob dies (i) durch den Besitz von mehr als 50 % der Stimmrechte oder (ii) durch den Besitz
von mehr als 50 % der Anteile oder anderer Eigentumsrechte der Fall ist;
Vereinbarung bezeichnet diese allgemeinen Verkaufsbedingungen;
Bankarbeitstag bezeichnet einen Tag, an dem Banken in Deutschland im Allgemeinen für
Geschäfte geöffnet sind, außer für Internetbanking-Dienste;
EXW bedeutet ab Werk (Ex Works) gemäß den neuesten herausgegebenen Incoterms;
"Online-Marktplätze" sind Online-Vermittlungsdienste, die Händler und potenzielle Kunden
miteinander in Kontakt bringen, um direkte Käufe zwischen diesen Parteien durch eine direkte
Kauffunktion zu ermöglichen, ohne die Kunden auf andere Websites umzuleiten, auf denen Waren
und Dienstleistungen erworben werden können.
Partei bedeutet Thule und der Einzelhändler jeweils einzeln;
Parteien bedeutet Thule und der Einzelhändler gemeinsam; Produkte bezeichnet alle von Thule im
Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Produkte;
Produkte bezeichnet alle von Thule im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Produkte;
Produktinformationen bedeutet Thules Informationen über Fahrzeuge und die Produkte, die über
Thule.net zugänglich sind und zu denen der Einzelhändler nach Abschluss der Vereinbarung
Zugang erhält (die Produktinformationen enthalten Spezifikationen, Merkmale, Bilder und Videos,
und die Fahrzeuginformationen enthalten Informationen darüber, welche Produkte zu einem
bestimmten Fahrzeug passen);
Einzelhändler bezeichnet die natürliche oder juristische Person, mit Ausnahme eines Endnutzers,
die als Käufer der Produkte von Thule im Rahmen dieser Vereinbarung handelt;
Thule bezeichnet jedes Unternehmen innerhalb der Thule-Gruppe, das als Verkäufer der Produkte
an den Einzelhändler im Rahmen dieser Vereinbarung handelt;
Thule-Markenrichtlinien hat die in Abschnitt 3.1 unten definierte Bedeutung;
Thule.net bezeichnet die B2B-Plattform von Thule, auf die über https:thule.net zugegriffen werden
kann und zu der dem Einzelhändler nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung Zugang gewährt
wird;
Qualitative Anforderungen von Thule bezeichnet die qualitativen Anforderungen von Thule an
den Einzelhandelsabsatz des Einzelhändlers bezüglich der Produkte, wie in Abschnitt 7 unten
dargelegt; und Textform ist so zu definieren, dass es Papierkopien, E-Mails und andere allgemein
anerkannte elektronische Kommunikationsmittel umfasst, und der Begriff „Schreiben“ hat eine
dem Vorstehenden entsprechende Bedeutung.
2. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Vereinbarung gilt für alle Anfragen, Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen, gemäß denen Thule als Verkäufer der Produkte in Bezug auf den Einzelhändler fungiert. Darüber hinaus gilt diese Vereinbarung für den Zugang des Einzelhändlers zu den Produktinformationen und deren Nutzung.
2. Die Lieferungen von Thule unterliegen ausschließlich dieser Vereinbarung. Thule widerspricht hiermit allen widersprüchlichen oder abweichenden Bedingungen, die vom Einzelhändler vorgeschlagen werden oder in einem vom Einzelhändler herausgegebenen Dokument enthalten sind. Solche zusätzlichen Bedingungen des Einzelhändlers gelten nur, wenn Thule ihnen ausdrücklich zustimmt.
3. EINZELHANDELSABSATZ DER PRODUKTE
1. In Bezug auf die Produkte und deren Einzelhandelsabsatz verpflichtet sich der Einzelhändler, jederzeit die qualitativen Anforderungen von Thule und die Thule-Markenrichtlinien einzuhalten und den Einzelhandelsabsatz der Produkte entgegen den qualitativen Anforderungen von Thule und den Thule- Markenrichtlinien zu unterlassen, deren neueste Version über Thule.net zugänglich ist und die hiermit durch Bezugnahme hierin aufgenommen wird.
2. Der Einzelhändler unterlässt es, die Produkte in solchen Gebieten und an solche Kunden aktiv zu verkaufen, die Thule sich selbst vorbehalten oder exklusiv mindestens einem Händler zugewiesen hat. Insoweit erkennt der Einzelhändler an, dass Thule den aktiven Verkauf im EWR Amazon EU Sàrl und seinen verbundenen Unternehmen im EWR vorbehalten hat. Darüber hinaus unterlässt der Einzelhändler, die Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen.
3. Der Einzelhändler verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung seine direkten Kunden der Produkte zu verpflichten, die Produkte nicht aktiv in solchen Gebieten und an solche Kunden zu verkaufen, die Thule sich selbst vorbehalten oder exklusiv mindestens einem Händler zugewiesen hat, sowie die Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen.
4. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung ist diese Vereinbarung nicht so auszulegen, dass sie den Einzelhändler zum Kauf einer Mindestmenge von Produkten verpflichtet, noch ist Thule verpflichtet, Bestellungen für Produkte anzunehmen. Zur Klarstellung halten die Parteien fest, dass sie über den Verkauf bzw. Kauf von Produkten jederzeit frei entscheiden können.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Produkte werden in der zwischen Thule und dem Einzelhändler vereinbarten Währung und zu den in der von Thule herausgegebenen Preisliste angegebenen Preisen verkauft. Thule ist im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebspolitik jederzeit zur Änderung der Preisliste berechtigt. Eine solche Änderung ist dem Einzelhändler mindestens dreißig (30) Tage im Voraus in Textform anzuzeigen. Bereits erfolgte Bestellungen des Einzelhändlers bleiben von den Änderungen unberührt. Die Preisänderung gilt insoweit nicht, als dass der Einzelhändler Thule unverzüglich nach der Anzeige der Änderung nachweist, dass er sich seinem Kunden gegenüber bereits vor Zugang der Anzeige zur Lieferung verpflichtet hat.
2. Die Zahlung des Kaufpreises (ohne MwSt. und sonstige anfallende Steuern) erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn (14) Bankarbeitstagen ab Versanddatum.
3. Im Falle des Zahlungsverzug stehen Thule Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu..
4. Dem Einzelhändler ist es nicht gestattet, Ansprüche, die er gegen Thule hat, mit Ansprüchen aufzurechnen, die Thule gegen den Einzelhändler hat und/oder seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen. Dies gilt nicht für unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Ansprüche des Einzelhändlers..
5. Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Thule, soweit ein solcher Eigentumsvorbehalt nach geltendem Recht zulässig ist.
5. BESTELLUNGEN, LIEFERBEDINGUNGEN UND RÜCKSENDUNGEN
1. Bestellungen für Produkte müssen in Textform an Thule gerichtet werden. Die vom Einzelhändler aufgegebenen Bestellungen unterliegen der Bestätigung von Thule in Textform.
2. Eine vom Einzelhändler aufgegebene Bestellung kann ganz oder teilweise innerhalb von fünf (5) Bankarbeitstagen nach der Aufgabe einer solchen Bestellung an Thule storniert werden, vorausgesetzt, dass Thule die Bestellung nicht bereits bestätigt und/oder die Produkte im Rahmen einer solchen Bestellung geliefert hat. In diesem Fall kann der Einzelhändler keine Stornierung vornehmen.
3. Die Lieferung der Produkte erfolgt EXW, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wenn der Einzelhändler die Produkte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt in Empfang nimmt, geht das Risiko in Bezug auf die Produkte zum Zeitpunkt des Annahmeverzugs auf den Einzelhändler über. Thule wird die Produkte in einem solchen Fall für einen angemessenen Zeitraum danach auf Kosten und Risiko des Einzelhändlers lagern und versichern.
4. Der Einzelhändler muss die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Produkte durch alle Zollund ähnlichen Regierungskontrollen abfertigen zu lassen, und ist für die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen in allen relevanten Ländern verantwortlich.
5. Nach Erhalt der Produkte muss der Einzelhändler Thule in Textform über jegliche(n) offensichtliche(n) Mangel/Mängel innerhalb von fünf (5) Bankarbeitstagen informieren. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind Thule unverzüglich nach deren Entdeckung in Textform mitzuteilen. Für den Fall eines beidseitigen Handelsgeschäfts gilt im Übrigen die Vorschrift des § 377 HGB.
6. Thule behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen mangelhafte Produkte durch die gleiche Menge an Produkten in gleichwertigem Zustand zu ersetzen sowie die Ersatzprodukte auf eigene Kosten von Thule an den Einzelhändler zu transportieren oder die mangelhaften Produkte nachzubessern. Thule behält sich das Recht vor, vom Einzelhändler zu verlangen, alle oder einen Teil der mangelhaften Produkte an Thule zurückzusenden, sie zu vernichten oder anderweitig zu entsorgen, und zwar auf eigene Kosten von Thule und gemäß dessen Anweisungen..
7. Thule haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit solche aufgrund von höherer Gewalt oder sonstiger, zum Zeitpunkt der Bestellung noch nicht vorhersehbarer Ereignisse bestehen, welche Thule nicht zu vertreten hat, insbesondere in den unter Abschnitt 12 genannten Fällen. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
8. Kann die Lieferung nicht zum vereinbarten Lieferzeitpunktes erfolgen, hat Thule das Recht, den vereinbarten Lieferzeitpunkt um den erforderlichen Zeitraum nach hinten zu verschieben. Die Stornierung der Bestellung ist der einzige Rechtsbehelf des Einzelhändlers bei Lieferverzögerung und der Einzelhändler hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Vertragsstrafe, Vergütung oder andere Entschädigung. Unter keinen Umständen hat der Einzelhändler Anspruch auf Entschädigung für indirekte oder Folgeschäden, Kosten oder Verluste aufgrund einer Lieferverzögerung. Sollte der Einzelhändler die Bestellung nicht stornieren, gilt die von Thule angegebene verschobene Lieferzeitpunkt als neuer Lieferzeitpunkt.
6. EINSCHRÄNKUNGEN
1. Der Einzelhändler verpflichtet sich und stimmt zu, technische, kommerzielle oder andere als vertraulich gekennzeichnete Informationen von Thule, wie z. B. unter anderem Preisstruktur, neue Produktpläne, Fabrik-/Beschaffungsinformationen, Verkaufsstruktur, Design, Herstellung und technische Informationen von Thule und/oder in Bezug auf die Produkte, unabhängig von ihrer Qualität als Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben bzw. nicht vorzugeben, diese an Dritte weiterzugeben, oder die vorgenannten Informationen für außervertragliche Zwecke zu verwenden. Dies gilt nicht, wenn Thule einer Offenlegung an Dritte vorher schriftlich zugestimmt hat und der Dritte sich in einer dieser Vereinbarung entsprechenden Weise zur Geheimhaltung verpflichtet hat. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung und bleibt ohne zeitliche Beschränkung in Kraft.
2. Alle Zeichnungen, Spezifikationen, technischen, kommerziellen oder sonstigen Informationen oder Materialien, die Thule dem Einzelhändler im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, ist Eigentum von Thule.
3. Der Einzelhändler darf ein Produkt, das Thule nach eigenem Ermessen als mangelhaft eingestuft hat, nicht weiter vermarkten und/oder verkaufen, nachdem Thule den Einzelhändler darüber informiert hat. Der Einzelhändler wird auf schriftliche Aufforderung von Thule unverzüglich alle diese mangelhaften Produkte, die der Einzelhändler auf Lager hat, an Thule zurückverkaufen. Der Preis ist der Selbstkostenpreis des Einzelhändlers zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs abzüglich Transportgebühren und Steuern. Nachgewiesene Transportkosten (einschließlich Kosten für Zölle und andere Abgaben, die gegebenenfalls mit dem Transport verbunden sind) werden von Thule getragen.
4. Der Einzelhändler sichert zu und gewährleistet, dass (i) der Einzelhändler, seine verbundenen Unternehmen und Vertreter alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Erfüllung dieses Vertrags einhalten, einschließlich der Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, der Gesetze über Handels- und Wirtschaftssanktionen und der Exportkontrollgesetze, (ii) keiner der Einzelhändler, seiner verbundenen Unternehmen und keiner seiner leitenden Angestellten oder Geschäftsführer sich im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Person befinden, die im Rahmen von Handels- und Wirtschaftssanktionen der UN, der USA, des Vereinigten Königreichs, der EU oder einer anderen relevanten lokalen Gerichtsbarkeit verhängt wurden, ausdrücklich benannt, blockiert oder anderweitig individuell betroffen ist (iii) der Einzelhändler die Produkte nicht an Personen verkauft, an denen eine solche aufgeführte Person beteiligt ist, und (iv) der Einzelhändler Thule unverzüglich über jeden vermuteten oder angeblichen Verstoß gegen das Vorstehende informiert. Nach einem vernünftigerweise vermuteten Verstoß gegen diese Bestimmung hat Thule das Recht, nach eigenem Ermessen die weitere Erfüllung dieser Vereinbarung zu verweigern und diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
7. QUALITATIVE ANFORDERUNGEN VON THULE
1. Anforderungen an gedruckte und digitale Inhalte
Der Einzelhändler darf, soweit Druckmaterialien und digitale Inhalte für die Werbung der Produkte
verwendet werden sollen, im Interesse der Einheitlichkeit grundsätzlich nur offizielle Thule-Materialien und -Inhalte verwenden, wie z. B. unter anderem (i) Produkt- und Lifestyle-Bilder und
-Videos, (ii) Produktbeschreibungen und Funktionstexte, (iii) allgemeine Thule-Unternehmensgeschichte und Informationstexte, (iv) Produkthandbücher, (v) ProduktErsatzteilblätter und/oder (vi) Thule-Gewährleistungshandbücher. Davon abweichende
Werbematerialien und -inhalte hat der Einzelhändler im Voraus mit Thule abzustimmen. Thule wird
den Einzelhändler in allen Fragen der Werbung beraten.
2. Allgemeine Verpflichtungen des Einzelhändlers
Sofern nicht anderweitig schriftlich zwischen Thule und dem Einzelhändler vereinbart, verpflichtet
sich der Einzelhändler:
- Endkundensupport per Post und/oder Telefon anzubieten (Antwortzeit von maximal 24 Stunden); und konkrete Empfehlungen der zuständigen Behörden), Ausfall des Finanzsystems, Pandemien und Epidemien, Verzögerungen oder Engpässe beim Transport, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften oder Energie oder Materialien, Ausfall von Produktionsanlagen und andere unvorhergesehene Störungen in der Produktion oder den Produktionsstätten aus den üblichen Quellen von Thule oder ausbleibende oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten oder Unterauftragnehmer, wenn diese durch einen in diesem Abschnitt 11.1 genannten Umstand verursacht werden.
- Endkundensupport in Bezug auf Montage und entsprechende Sicherheitshandhabung anzubieten;
- einen einfachen Reparaturservice für Endkunden anzubieten, falls Reparaturen mit offiziellen Ersatzteilen von Thule durchgeführt werden können;;
- ein qualifiziertes und kompetentes Verkaufspersonal zu schulen und auszubilden
- nur Werbe-, Verkaufs- und/oder Verkaufsförderungsmaterialien zu verwenden, die von Thule bereitgestellt oder schriftlich genehmigt wurden;
8. NUTZUNG DER GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTE VON THULE
1. Thule bleibt jederzeit alleiniger und ausschließlicher Eigentümer des gesamten geistigen Eigentums in Bezug auf die Produkte. Der Einzelhändler hat keine Rechte, Titel oder Interessen an dem von Thule bereitgestellten geistigen Eigentum, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart. Daher darf nichts in dieser Vereinbarung so ausgelegt werden, dass eine Lizenz erteilt oder Rechte an Patenten, Urheberrechten oder anderen geistigen Eigentumsrechten von Thule gewährt werden.
9. NUTZUNG DER PRODUKTINFORMATIONEN
1. Der Einzelhändler erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Produktinformationen durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind und dass Thule das alleinige Recht hat, zu bestimmen, wie die Produktinformationen vervielfältigt oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen.
2. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt Thule dem Einzelhändler ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und widerrufliches Recht auf kostenlosen Zugang zu den Produktinformationen und deren Nutzung zum alleinigen Zweck der Vermarktung und des Verkaufs der Produkte während der Laufzeit dieser Vereinbarung und in Übereinstimmung mit dieser. Der Einzelhändler kann die in den Produktinformationen enthaltenen Informationen seinen Kunden zur Verfügung stellen, um die Produkte zu vermarkten und zu verkaufen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einbindung der Informationen in ein Konfigurationstool auf der Website des Einzelhändlers, um seine Kunden bei der Auswahl geeigneter Produkte zu unterstützen. Der Einzelhändler ist jedoch nicht berechtigt, seinen Kunden oder sonstigen Dritten die Produktinformationen oder ein darin enthaltenes Dokument in seiner Gesamtheit zur Verfügung zu stellen.
3. Um Zweifel auszuschließen, ist der Einzelhändler nicht berechtigt, (i) die Produktinformationen oder in den Produktinformationen enthaltene Informationen zu übertragen, abzutreten, zu verkaufen, zu vermieten, Unterlizenzen zu vergeben, zu modifizieren, zu dekompilieren, zu deassemblieren oder zurückzuentwickeln, (ii) die Produktinformationen zu verwenden, um abgeleitete Werke oder Wettbewerbsprodukte zu erstellen oder in den Produktinformationen enthaltene Informationen weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in Abschnitt 9.2 festgelegt, oder (iii) Dritten den Zugang zu den Produktinformationen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in Abschnitt 9.2 festgelegt.
4. Um auf die Produktinformationen zugreifen zu können, muss der Einzelhändler ein Konto auf Thule.net einrichten. Der Einzelhändler ist in vollem Umfang für die Bereitstellung aktueller Informationen und für die Wahrung der Vertraulichkeit der im Zusammenhang mit der Einrichtung seines Kontos bereitgestellten Informationen verantwortlich. Der Einzelhändler verpflichtet sich, sein Passwort streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten die Nutzung seines Kontos zu gestatten. Darüber hinaus muss der Einzelhändler Thule unverzüglich benachrichtigen, wenn er glaubt, dass sein Passwort oder die Sicherheit der Produktinformationen gefährdet ist.
5. Thule behält sich das Recht vor, die Produktinformationen oder darin enthaltene Informationen jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern, zu löschen oder zu deaktivieren. Darüber hinaus kann Thule jederzeit und nach eigenem Ermessen den Zugang des Einzelhändlers zu den Produktinformationen ohne vorherige Ankündigung und ohne jegliche Haftung beenden, aussetzen oder einschränken, wenn Thule Grund zu der Annahme hat, dass der Einzelhändler die Produktinformationen unter Verstoß gegen diese Vereinbarung nutzt.
6. Der Einzelhändler erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Störungen und sonstige Fehler im Betriebszustand der Plattform Thule.net auftreten können. Eine Mängelgewährleistung für Thule.net und alle zugehörigen Produktinformationen sowie eine Haftung von Thule für die Funktionalität oder Eignung der Plattform sind ausgeschlossen.
10. HAFTUNG
1. Thules gesamte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist unbeschränkt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung von Thule auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist jegliche Haftung von Thule ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
2. Der Einzelhändler verpflichtet sich und stimmt zu, Thule unverzüglich über alle ihm bekannten Produktfehler, Risiken bei der Verwendung der Produkte sowie Produkthaftungsklagen zu informieren, die von einem Dritten in Bezug auf Sachschäden (außer dem Produkt selbst), Tod oder Körperverletzung infolge von Fehlern oder Mängeln an den Produkten eingeleitet wurden.
3. Der Einzelhändler wird die Produkte nicht ohne vorherige Zustimmung von Thule ändern. Dies gilt auch in Bezug auf deren Ausstattung und Verpackung sowie Warnhinweise. Verstößt der Einzelhändler gegen diese Pflicht, so haftet er gegenüber Thule im Innenverhältnis für Produkthaftungsansprüche Dritter, wenn und soweit der entstandene Schaden durch das Verhalten des Einzelhändlers verursacht wurde.
4. Verwendet der Einzelhändler die Produktinformationen zu einem anderen als dem nach dieser Vereinbarung zulässigen Zweck oder verstößt er anderweitig gegen diese Vereinbarung, so ist Thule berechtigt, Ersatz für alle Schäden, Kosten und Aufwendungen zu verlangen, die Thule durch diese Verwendung entstanden sind, es sei denn, der Einzelhändler hat dies nicht zu vertreten. Darüber hinaus muss der Einzelhändler auf Aufforderung von Thule eine solche Nutzung unverzüglich einstellen.
5. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 10 bleiben von der Kündigung dieser Vereinbarung oder eines Teils davon unberührt.
11. HÖHERE GEWALT
1. Jede Partei ist von der Erfüllung einer Verpflichtung aus dieser Vereinbarung befreit, mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen, soweit und solange eine solche Erfüllung ganz oder teilweise durch Ursachen verhindert oder verzögert wird, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen oder durch höhere Gewalt verursacht sind, wie z. B. unter anderem Betriebsstörungen aller Art, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen oder andere Arbeitsstörungen, Feuer, Überschwemmung und andere Naturereignisse, Krieg, militärische Mobilisierung und Aktivitäten, Embargos, Blockaden, Aufstände, staatliche Eingriffe (einschließlich Vorschriften, Entscheidungen und konkrete Empfehlungen der zuständigen Behörden), Ausfall des Finanzsystems, Pandemien und Epidemien, Verzögerungen oder Engpässe beim Transport, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften oder Energie oder Materialien, Ausfall von Produktionsanlagen und andere unvorhergesehene Störungen in der Produktion oder den Produktionsstätten aus den üblichen Quellen von Thule oder ausbleibende oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten oder Unterauftragnehmer, wenn diese durch einen in diesem Abschnitt 11.1 genannten Umstand verursacht werden.
12. SONSTIGES
1. Thule kann seine Rechte und Pflichten, einschließlich der gesamten Vereinbarung, ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen abtreten. Der Einzelhändler darf Ansprüche gegen Thule aus dieser Vereinbarung nicht abtreten, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
2. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung (oder ein Teil einer Bestimmung) ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
13. KÜNDIGUNG
1. Unbeschadet sonstiger Kündigungsrechte von Thule , kann Thule diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen (i), wenn der Einzelhändler seine Verpflichtungen gemäß den vorstehenden Abschnitten 3 und 4 nicht erfüllt hat oder anderweitig zu erwarten ist, dass er die Produkte entgegen den qualitativen Anforderungen von Thule verkauft, (ii) wenn der Einzelhändler eine wesentliche Bestimmung oder Verpflichtung aus dieser Vereinbarung nicht einhält oder erfüllt und dieses Versäumnis nicht innerhalb von vierzehn (14) Bankarbeitstagen nach der Mitteilung von Thule in Textform diesbezüglich behoben wurde, (iii) wenn der Einzelhändler Abschnitt 6 oder 9 oben nicht beachtet und nicht befolgt, (iv) wenn sich die Vermögensverhältnisse des Einzelhändlers sich wesentlich verschlechtern oder sich wesentlich zu verschlechtern drohen, wodurch die Erfüllung einer Verbindlichkeit gegenüber Thule gefährdet ist.
2. Der Einzelhändler ist berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn Thule eine wesentliche Verpflichtung aus dieser Vereinbarung nicht einhält oder erfüllt und ein solches Versäumnis nicht innerhalb von dreißig (30) Bankarbeitstagen nach der schriftlichen Mitteilung des Einzelhändlers behoben wurde.
3. Für den Fall, dass die Vereinbarung gekündigt wird, verpflichtet sich der Einzelhändler, (i) die geistigen Eigentumsrechte von Thule zu nutzen, inklusive aber nicht beschränkt auf die Produktinformationen und jede darin enthaltene Informationen, und (ii) Thule innerhalb von dreißig (30) Bankarbeitstagen ab dem Datum der Kündigung der Vereinbarung alle Muster der Produkte, Teile und Werbe-, Verkaufsförderungs- und Vertriebsmaterialien zurückzugeben, die Thule dem Einzelhändler im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat.
14. ANWENDBARES RECHT UND STREITBEILEGUNG
1. Diese Vereinbarung unterliegt dem materiellen Recht Schwedens, ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Grundsätze. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nicht für Verkäufe, die im Rahmen dieser Vereinbarung abgeschlossen werden.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung des SCC von einem oder mehreren Schiedsrichtern endgültig beigelegt, die gemäß den genannten Regeln ernannt werden. Sitz des Schiedsverfahrens ist Malmö, Schweden. Die im Schiedsgerichtsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Die Vertraulichkeitsverpflichtung in dieser Vereinbarung gilt entsprechend für das Schiedsgerichtsverfahren, den Schiedsspruch und die Tatsache, dass ein Schiedsgerichtsverfahren eingeleitet wurde